Ihr trautes Heim endlich behindertengerecht
Eine Treppe kann der größte Alptraum für einen Menschen sein, wenn die körperliche Gesundheit nicht mehr mitspielt. Viele Bundesländer fördern einen Wohnungsumbau für behinderte Menschen und andere Zielpersonen, die in ihrer Bewegung aufgrund des hohen Alters eingeschränkt sind. Die Förderung beträgt 50% der gesamten Kosten. Dabei werden größtenteils Treppenlifte protegiert, sowie Rampen und Badumbauten für Rollstuhl - und Rollatorfahrer, damit sie selbständiger in ihrem Alltag leben können. Eine Anmeldung wird bei Wohnungsbauförderstellen oder Bauämtern eingereicht. Abgabefristen variieren je nach Region. Deswegen sollten Interessenten sich rechtzeitig über Abgabetermine informieren, um lange Wartezeiten und Handlungsverzögerungen zu vermeiden. Die Fördermindestgrenze muss 1000 Euro betragen, die Förderhöchstgrenze 25.000 Euro. Bei deutlich höherem Förderungsbedarf werden Angestellte geschickt, welche sich die momentane Wohnungssituationen anschauen und dann beurteilen ob das Vorhaben tatsächlich gefördert werden kann. Der Grund für dieses Vorgehen ist, dass viele Personen aus Dreistigkeit eine Förderung ausnutzen um Verschönerungsarbeiten im Haus bzw. Wohnung zu tätigen.